Niederösterreich

AK erklärt! Teuerungsabsetzbetrag beim Steuerausgleich

Karin N. fragt: "Es soll einen Teuerungsabsetzbetrag bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze geben. Muss ich den beim Steuerausgleich beantragen?“

AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich

Wegen der zusätzlichen Belastungen durch die Teuerungen wurde im letzten Kalenderjahr im Zuge der Steuerreform der sogenannte Teuerungsabsetzbetrag geschaffen, der für alle mit einem Einkommen unter 18.200 Euro jährlich bei der Arbeitnehmerveranlagung einen zusätzlichen Betrag von 500 Euro bringt.

Die Berücksichtigung erfolgt automatisch beim Steuerausgleich und ist nicht gesondert zu beantragen. Für all jene mit einem Einkommen zwischen 18.200 und 24.500 Euro wird er einschleifend berücksichtigt, d.h. nicht in voller Höhe. „Bei Fragen und Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Bei Fragen bitte ans AK Steuerrecht wenden: Telefonnummer 057171-28000