Kniffliges Problem für die Arbeitsrechtsexperten der Arbeiterkammer. Ein Angestellter aus Ried im Innkreis war gekündigt worden. Er wehrte sich dagegen und bekam nun Recht. Und 13.500 Euro zugesprochen.
Der Mann war von seinem Arbeitgeber am 15. des Monats gekündigt worden, weil er angeblich eine entsprechende Klausel auf seinem Dienstzettel unterschrieben gehabt hätte. Der Angestellte konnte sich allerdings nicht daran erinnern, klagte.
Kurios: Der Arbeitgeber erklärte, der entsprechenden Dienstzettel sei nicht mehr auffindbar. Dennoch schenkte ihm das Gericht in Ried im Innkreis beim Prozess Glauben. Allerdings ging der Angestellte, unterstützt von der Arbeiterkammer, in Berufung.
Mit Erfolg: Denn das Oberlandesgericht Linz rollte den Rechtsstreit neu auf auf hob das Erst-Urteil aus Ried auf, erklärte die Kündigung für nicht rechtens. Das Unternehmen musste nun dem Mann offenen Lohn, anteilige Sonderzahlungen und Urlaubsersatzzahlungen nachzahlen – immerhin 13.500 Euro.
"Immer wieder versuchen Unternehmen, mit frei erfundenen Behauptungen ihre Mitarbeiter los zu werden – und das oft unter Missachtung gesetzlicher Termine und Fristen. Ich bin froh, dass sich unsere Experten in Ried so dahinter geklemmt haben und hartnäckigen waren", sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.
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