Wirtschaft

AK fordert: Vermieter sollen für Gastherme zahlen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Die Wartung und Erhaltung der Gastherme ist ein ewiges Streitthema im Mietrecht. Nun fordert die Arbeiterkammer (AK), dass klare Regeln definiert und gesetzlich festgehalten werden.

Etwa wenn es um die Frage der Erhaltung gehe, wenn eine Gastherme kaputt ist, seien die Bestimmungen unklar, kritisiert AK-Präsident Rudolf Kaske am Freitag in einer Aussendung. Die Schaffung einer klaren Regelung sei im Regierungsübereinkommen vereinbart worden, aber bis heute sei noch nichts geschehen.

Das Justizministerium müsse im Mietrecht klar festlegen, dass die Erhaltungspflicht für die Mietwohnung den Vermieter trifft, so die AK-Aussendung. Bisher sei dies nicht der Fall, weshalb Vermieter nicht verpflichtet sind, eine kaputt gewordene Heiztherme zu reparieren oder zu ersetzen.