Wirtschaft

AK fordert Aus für befristete Mietverträge

Drei von vier neuen Mietverträgen sind befristet, klagt die Arbeiterkammer, und fordert ein neues Mietrecht.

Heute Redaktion
Teilen
Im Schnitt sind Mietverträge auf 5 Jahre befristet.
Im Schnitt sind Mietverträge auf 5 Jahre befristet.
Bild: iStock

Rund drei von vier neuen Wohnmietverträgen werden in Österreich befristet abgeschlossen. Das zeigt eine aktuelle AK Analyse des Mikrozensus 2017 der Statistik Austria für Österreich und Wien. „Befristete Mietverträge sind ein Problem – bei Verlängerung oder Umzug rollt wieder eine Kostenlawine auf die Mieter zu", sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Sie verlangt: „Weg mit den Befristungen bei Wohnungsvermietung!"

Rund drei von vier neuen Wohnmietverträgen sind in Österreich befristet – im Schnitt auf etwa fünf Jahre. In Wien sind sieben von zehn neuen gewerblichen Wohnmietverträgen befristet.

650.000 Menschen betroffen

Bundesweit wurden im Jahr 2016 insgesamt rund 179.900 neue Mietverträge abgeschlossen, davon 116.700 nur für gewerbliche Mietwohnungen. Bei den bestehenden Wohnmietverträgen nimmt daher der Befristungsanteil laufend zu – in Österreich ist schon fast jeder zweite aufrechte Mietvertrag befristet. Davon sind etwa 650.000 Menschen betroffen.

Hohe Kosten plus Unsicherheit

„Befristete Mietverhältnisse bedeuten für die betroffenen Mieterhaushalte enorme Rechtsunsicherheit. Kaum ein Mieter geht gegen gesetzwidrige Mietzinse oder überhöhte Betriebskosten vor, wenn er den Verlust der Wohnung fürchtet. Und: Wenn die Befristung ausgelaufen ist, wird es in fast jedem Fall teurer", betont Anderl.

„Wer sich eine neue Mietwohnung suchen muss, hat mit Umzugs- und Maklerkosten zu rechnen. Insbesondere für Familien mit Kindern ist der Verlust sozialer Netze, auch etwa der Schul- und Kindergartenwechsel durch unfreiwillige Umzüge problematisch," so die AK-Chefin.

AK für neues Mietrecht



Die AK fordert daher, dass die Befristungen weitgehend untersagt werden. Große Immobiliengesellschaften, die über hunderte Wohnungen verfügen, sollen diese nur unbefristet vermarkten dürfen.

Privatpersonen ausgenommen

Bei Privatpersonen, die eine Wohnung vermieten, soll hingegen bei einem Eigenbedarf für ihre Kinder oder Enkerl die Befristung weiter möglich sein. „Überdies muss endlich das Mietrecht reformiert werden", verlangt Anderl. „Wir brauchen rasch ein neues einheitliches Mietrecht mit tauglichen Mietobergrenzen, damit Wohnen leistbar wird."

(GP)