Niederösterreich

AK: Kein Recht auf Rückgabe von Waren

"Ich habe vor zwei Wochen ein Kleid gekauft. Kann ich das Kleid wieder zurückgeben?", fragt Lisa M. Die AK klärt auf.

Erich Wessely
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich

Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leserin Lisa M. fragt: „Ich habe vor zwei Wochen ein Kleid im Geschäft gekauft. Meinem Mann gefällt dieses aber nicht. Kann ich das Kleid dort wieder zurückgeben?“

"Weit verbreiteter Mythos"

"Dass man innerhalb von 14 Tagen die Ware wieder zurückgeben darf, ist ein weit verbreiteter Mythos. Richtig ist, dass durch den Kauf im Geschäft ein gültiger Kaufvertrag eingegangen wird. Dieser muss eingehalten werden. Gesetzlich gibt es nur ganz wenige Fälle, wo es möglich ist, von einem geschlossenen Vertrag zurück zu treten. Viele Geschäfte nehmen allerdings gekaufte Waren freiwillig zurück und erstatten den Kaufpreis bar oder als Gutschein oder Ähnliches. Einen Anspruch darauf hat man aber nicht", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

"Experten beraten kompetent"

Tipp: Lassen Sie die Möglichkeit der Rückgabe auf dem Kassabon vermerken. „Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Infos bei der AK Konsumentenberatung unter der Tel.: 057171-23000

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