Niederösterreich

AK: Kein Wohnungsverlust wegen Mietstundung

"Heute"-Leser Erich L. fragt, ob er die Wohnung verlieren kann, weil er die Miete gestundet und sie noch nicht nachgezahlt hat. Die AK klärt auf.

Erich Wessely
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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
Klaus Vyhnalek

Wohnrechts-Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leser Erich L. fragt: „Ich musste wegen Jobverlust letztes Frühjahr die Miete stunden und konnte sie noch nicht nachzahlen. Kann ich jetzt meine Wohnung verlieren?“

AK Niederösterreich klärt auf

Nein. Letztes Jahr war es gesetzlich erlaubt, die Mieten von April, Mai und Juni zu stunden. Haben Sie diese Möglichkeit genutzt und die Miete noch nicht nachgezahlt, darf Ihr Vertrag aus diesem Grund erst ab 30. Juni 2022 gekündigt werden. Aber Achtung: Ab 1. April 2021 können die offenen Beträge vor Gericht eingeklagt werden – auf Ihre Kosten. Haben Sie die Rückstände bisher noch nicht nachzahlen können? Dann treten Sie unbedingt noch diese Woche mit Ihrem Vermieter in Kontakt, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

"Experten beraten kompetent"

„Haben Sie weitere Fragen rund ums Thema Wohnen? Unsere Experten beraten Sie kompetent“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Kontakt und Infos unter der Tel.: 057171-23333 oder per E-Mail unter [email protected]

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