Das seit 1. Juli 2023 gültige Bestellerprinzip besagt, dass Makler bei der Wohnungsvermietung die Provision nur von demjenigen verlangen dürfen, der sie zuerst mit der Vermittlung des Mietvertrages beauftragt hat.
Das heißt: Wer einen Makler zuerst beauftragt, zahlt. In der Regel ist das der Vermieter. Die Umsetzung des Bestellerprinzips ist ein AK-Erfolg, da wir das viele Jahre lang gefordert haben.
Die AK wird nun auch genau beobachten, wie das Gesetz umgesetzt wird. „Bei Fragen und Problemen helfen unsere Wohnrechtsexperten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos unter AK-Wohnrechtsberatung: 05-7171-23333.