Für ein leibliches Kind, Wahl- oder Pflegekind bis zum zwölften Lebensjahr haben Sie Anspruch auf eine zweite Woche Pflegeurlaub. Da diese Voraussetzung in Ihrem Fall zutrifft, können Sie eine weitere Woche in Pflegeurlaub gehen, sofern es sich um eine neue Erkrankung handelt.
Falls Ihr Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung für den Nachweis des Pflegebedarfs verlangt, muss er dieses Attest auch bezahlen.
„Haben Sie weitere Fragen oder Probleme? Unsere Arbeitsrechtsexperten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.
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Markus Wieser im Interview in St. Pölten - die Bilder zum Durchklicken
Mehr Informationen - AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer: 057171-22 000