Wirtschaft

"Vorteilspack" ohne Vorteil – AK klagte Danone

Heute Redaktion
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Wo "Vorteilspack" draufsteht, sollten auch Vorteile für den Konsumenten drin sein, andernfalls ist es eine irreführende Werbung. Das hat nun das Oberlandesgericht Wien entschieden.

Anlass des Rechtsstreits war das bekannte Joghurtgetränk "Actimel" des französischen Unternehmens Danone. Dieses wird einerseits in einer Verpackungsgröße mit sechs bzw. sowie aktionsweise mit zehn Stück vertrieben. Auf der Großpackung prangte in auffälligen Lettern der Hinweis "Vorteilspack".

Doch der Vorteilspack war offenbar gar keiner, wie ein Salzburger im Frühjahr 2018 aufdeckte. Denn nicht nur, dass es keinen Vorteil gegenüber der 6er-Packung gab, pro Einheit gerechnet war die 10er-Packung sogar teurer!

Die Arbeiterkammer bestritt nach Prüfung des Sachverhalts den Rechtsweg wegen irreführender Geschäftspraxis. Das Handelsgericht Wien sah ebenfalls eine Irreführung der Verbraucher und urteilte gegen Danone. Nun wurde es auch in der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht Wien, rechtskräftig bestätigt, wie die Arbeiterkammer am Freitag mitteilt.

Hintergrund

Herstellern ist es aus kartellrechtlicher Sicht nicht erlaubt, Verkaufspreise an den Einzelhandel vorzugeben. Wenn es Danone daher nicht möglich ist, zu gewährleisten, dass der von ihr angekündigte Vorteilspack vom Einzelhandel auch tatsächlich günstiger angeboten wird als die herkömmliche Verpackung, ist der Aufdruck daher zu unterlassen.

Der Durchschnittsverbraucher gehe jedenfalls davon aus, dass der Ausdruck "Vorteilspackung" auch einen Preisvorteil bedeutet, heißt es in der Begründung des Urteils.

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