Niederösterreich

AK NÖ: Einfach Packerl vor die Tür legen geht nicht

Konsumentschutz-Mythos oder Wahrheit? Klaudia R. fragt: "Als ich von der Arbeit kam, lag das bestellte Packerl einfach vor der Tür. Ist das erlaubt?"
19.11.2020, 10:13

Nein, das ist nur mit einer von Ihnen erteilten Abstellgenehmigung zulässig. Damit erlauben Sie dem Paketdienstleister, das Packerl an einem bestimmten Ort, z. B. vor der Haustür oder in einem Gartenhaus, abzulegen, wenn Sie zum Zustellzeitpunkt nicht zu Hause sein werden.

Onlineshop verantwortlich

Das ist zwar praktisch, aber nur ratsam, wenn auch wirklich ein sicherer Ort dafür zur Verfügung steht. Denn nach dem Abstellen des Pakets am vereinbarten Ort sind Sie verantwortlich, wenn es beschädigt wird oder gar verloren geht. Andernfalls ist der Anbieter bzw. der Onlineshop bis zum Zeitpunkt der Übergabe für das Paket verantwortlich.

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Fragen rund ums Onlineshopping? AK-Konsumentenberatung unter der Telefonnummer 05 7171-23 000, nähere Informationen auch online unter noe.arbeiterkammer.at/konsument