Konsumentenschutz-Mythos oder Wahrheit? Heute-Leserin Ingrid F. fragt: „In meiner Mietwohnung fällt die Heiztherme oft aus und muss getauscht werden. Der Vermieter sagt, ich muss das zahlen. Wirklich?“
"Nein, das ist nicht korrekt. Wurde die Heizung mitvermietet und fällt unverschuldet und trotz regelmäßiger Wartung aus, muss das dem Vermieter umgehend mitgeteilt werden. Dieser muss sich um die Behebung des Mangels bzw. den Tausch des Geräts kümmern und auch die Kosten übernehmen", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Achtung: Anders ist die rechtliche Lage bei gemieteten Ein- und Zweifamilienhäusern. Hier gilt, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wurde die Zuständigkeit nicht vertraglich festgehalten, ist die Reparatur der defekten Heizung aber jedenfalls Sache des Vermieters."
Und Übrigens: "Für die Zeit, in der Sie mit dem Mangel leben mussten, kann Ihnen sogar eine Minderung des Mietzinses zustehen."
Weitere Infos: AK-Wohnrechtsberatung unter der Tel.: 05 7171 – 23 333 (Mo-Fr, 8 bis 13 Uhr) und unter [email protected]