Niederösterreich
AK NÖ: Keine Rezeptgebühr bei wenig Einkommen
Eine Leserin kann sich die Rezeptgebühren kaum leisten und fragt: "Gibt es Hilfe?" Die AK Niederösterreich klärt auf.
Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leserin Conny D. fragt: „Ich bin alleinstehend und chronisch erkrankt. Seit ich meinen Job verloren habe, kann ich mir die Rezeptgebühren kaum noch leisten. Gibt es Hilfe?“
Anspruch auf Rezeptgebührenbefreiung
Ja! Liegt Ihr monatliches Einkommen unter einem bestimmten Betrag, haben Sie Anspruch auf Rezeptgebührenbefreiung. Bei 14 Bezügen pro Jahr – wie z. B. bei der Pension – ist die Befreiung bei einem Einkommen bis 1.000,48 Euro für Alleinstehende möglich. Für Arbeitslose ist die Grenze mit 1.167,23 Euro etwas höher angesetzt. Das liegt daran, dass das Arbeitslosengeld nur zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt wird.
Antrag bei der Gesundheitskasse
Haben Sie aufgrund Ihrer Erkrankung überdurchschnittliche finanzielle Aufwendungen, wird die Grenze auf 1.342,31 Euro angehoben. Den Antrag können Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse stellen.
Bei weiteren Fragen beraten Sie die Sozialrechtsexperten der AK Niederösterreich kompetent.
AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000