Niederösterreich

AK NÖ: Nebenjob bei Kurzarbeit erlaubt

Arbeitsrechts-Mythos oder Wahrheit? Darf man in der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen? Die AK Niederösterreich klärt auf.

Erich Wessely
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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
Klaus Vyhnalek

Arbeitsrechts-Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leserin Monika B. fragt: „Ich bin seit Herbst letzten Jahres in Kurzarbeit und habe nun ein Angebot für einen Nebenjob bekommen. Aber darf ich das überhaupt?“

Ja, das ist erlaubt. Bedenken Sie aber: Sie befinden sich nach wie vor in einem aufrechten Dienstverhältnis und müssen Ihre Arbeitspflicht erfüllen. Endet die Kurzarbeit, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber wieder in vollem Stundenausmaß zur Verfügung stehen.

Auf Konkurrenzverbote achten

Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Sie den Nebenjob rechtzeitig kündigen können, und auf gesetzliche und vertragliche Nebenbeschäftigungs- oder Konkurrenzverbote. In diesen Fällen benötigen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Für den Zuverdienst kann es zu Nachforderungen von SV-Beiträgen und Lohnsteuer kommen.

„Haben Sie Fragen dazu? Unsere Experten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

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