Niederösterreich

AK NÖ rät: Dem AMS den Krankenstand melden

Leser Marco N. fragt: "Ich habe aufgrund von Covid-19 meinen Job verloren, bekomme Arbeitslosengeld. Muss ich einen Krankenstand auch jetzt melden?"

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Arbeiterkammer NÖ Präsident Markus Wieser.
Arbeiterkammer NÖ Präsident Markus Wieser.
AKNÖ

Ja! Es ist notwendig, Ihren Krankenstand unverzüglich beim AMS bekannt zu geben. Denn während des Krankenstandes werden Ihnen vom Arbeitsmarktservice keine Jobangebote vermittelt. Und auch Vereinbarungen im Rahmen der Eigeninitiative bei der Jobsuche werden für diese Zeit ausgesetzt.

Außerdem übernimmt ab dem vierten Tag des Krankenstands die Österreichische Gesundheitskasse die Auszahlung des Krankengelds – in der Höhe des davor bezogenen Arbeitslosengeldes. Sie müssen sich auch wieder gesund melden, und zwar unverzüglich nach Krankenstandsende.

Hotline für Fragen

„Haben Sie dazu weitere Fragen? Unsere ExpertInnen beraten Sie kompetent“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer: 057171-22 000.

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