Niederösterreich

AK rät: Vertrauensperson bei der Pflegegeldbegutachtung

„Meine Großmutter hatte einen Oberschenkelhalsbruch", so Martina R. Nun fragt sie sich, wer bei der ärztlichen Begutachtung dabei sein kann.
Erich Wessely
25.07.2023, 13:36
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Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leserin Martina R. fragt: „Meine Großmutter hatte einen Oberschenkelhalsbruch und benötigt seitdem viel Unterstützung. Wir haben einen Antrag auf Pflegegeld gestellt. Darf ich bei der ärztlichen Begutachtung dabei sein?“

"Ja, Vertrauensperson darf anwesend sein"

"Ja, eine Vertrauensperson darf bei diesem Besuch anwesend sein. Die Erstbegutachtung darf nun nicht nur von einem Arzt vorgenommen werden, sondern auch von Pflegekräften mit einer Zusatzausbildung. Dieser Besuch ist aber nicht allein ausschlaggebend für die Einstufung, weshalb eine gute Dokumentation in Form eines Tagebuches wichtig ist, ergänzt durch elektronische Dokumente, Bilder und Videos, um den Pflegebedarf zu belegen. Im Falle einer Ablehnung an die AK wenden und prüfen lassen, ob diese kostenlos die Rechtsvertretung vor Gericht übernimmt", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

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AK hilft weiter

„Haben Sie weitere Fragen oder Probleme? Unsere Sozialrechtsexperten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.

Mehr Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer: 057171-22 000.