Wirtschaft

AK rät, die eigene Arbeitszeit aufzuschreiben

Ab morgen gilt das neue Arbeitszeitgesetz: Die AK rät, die eigene Arbeitszeit zu notieren. Dazu gibt's den Zeitspeicher im Internet.

Heute Redaktion
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Ab 1. September 2018 sind nach dem neuen Arbeitszeitgesetz 20 Überstunden pro Woche erlaubt. Bisher waren grundsätzlich 320 Überstunden pro Jahr zulässig. Den einzigen Schutz bietet jetzt nur mehr die EU-Arbeitszeitrichtlinie, laut der in einem Zeitraum von 17 Wochen 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden dürfen. Eine in der Praxis schwer überprüfbare Regelung.

Grundlage für Kontrolle

AK Präsidentin Renate Anderl kritisiert das neue Gesetz: „Der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche kostet die Arbeitnehmer Freizeit und Gesundheit." Die AK rät zu genauen Arbeitszeitaufzeichnungen, z.B. mit dem AK Zeitspeicher.

Arbeitszeitaufzeichnungen sind die Grundlage für die Kontrolle der Auszahlungen der Mehr- und Überstunden. Besteht der Verdacht, dass die Aufzeichnungen des Chefs nicht stimmen, hat es nur dann einen Sinn, ihn damit zu konfrontieren, wenn man als Arbeitnehmer die geleisteten Arbeitsstunden genau aufgezeichnet hat.

Im Fall des Falles gelten Arbeitszeitaufzeichnungen vor Gericht, wenn sie regelmäßig aktuell und minutengenau geführt werden. Im Nachhinein zusammen geschriebene Arbeitszeiten sind unzureichend. Ob die Arbeitszeitaufzeichnungen handschriftlich oder am Computer geschrieben werden, ist egal. Es ist auch nicht notwendig, dass Vorgesetzte oder Chefs die

Arbeitszeitaufzeichnungen abzeichnen. Wenn die Aufzeichnungen regelmäßig und minutengenau geführt werden, sind sie auch vor Gericht ausreichend glaubwürdig.

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Der Zeitspeicher



Um Arbeitnehmern die Arbeitszeitaufzeichnung zu erleichtern, hat die AK den Zeitspeicher www.ak-zeitspeicher.at entwickelt – kostenlos für alle Arbeitnehmer. Alle Daten bleiben selbstverständlich anonym.

Einmal registriert, ist der Zeitspeicher von vielen Geräten aus nutzbar. Durch das Benutzerkonto ist sichergestellt, dass nur der jeweilige Nutzer Zugriff auf die Aufzeichnungen hat. Die Daten liegen auf einem gesicherten Rechner. Am Monatsende lässt sich eine genaue Aufstellung aller Tätigkeiten in Form einer PDF-Datei oder einer Excel-Tabelle ausdrucken.

(GP)

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