Niederösterreich

AK: Sechste Urlaubswoche erreichbar machen

Sind 25 Jahre im gleichen Betrieb nötig oder werden auch Dienstzeiten bei früheren Arbeitgebern angerechnet? Die Arbeiterkammer klärt auf.
Erich Wessely
17.05.2022, 16:56

Arbeitsrechts-Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leser Patrick B. fragt: „Werden für die sechste Urlaubswoche alle Dienstzeiten bei früheren Arbeitgebern angerechnet oder sind 25 Jahre beim gleichen Betrieb nötig?“

Bis zu 12 Jahre anrechenbar

"Anspruch darauf hat man nach 25 Jahren in derselben Firma. Es können aber auch Schul- und Vordienstzeiten im Ausmaß von bis zu sieben Jahren (davon max. 5 Jahre aus Vordienstzeiten und 4 Jahre aus Schulzeiten, die über die allgemeine Schulpflicht hinausgehen) angerechnet werden. Für ein abgeschlossenes Hochschulstudium werden zusätzlich bis zu fünf Jahre gezählt. Insgesamt können maximal 12 Jahre angerechnet werden", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

„Es ist für immer weniger Arbeitnehmer möglich, die sechste Urlaubswoche für 25 Jahre bei einem Unternehmen zu erreichen. Als AK Niederösterreich fordern wir daher die sechste Urlaubswoche für alle nach 25 Dienstjahren“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weiter Infos: AK-Arbeitsrecht unter der Tel.: 057171-22 000.