Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leser Benjamin S. fragt: "Ich gehe heuer in die Korridorpension und habe gehört, dass es eine besondere Inflationsabgeltung gibt für Pensionsantritte im Jahr 2024?"
"Ja, es ist richtig, dass die Regierung auf Druck von AK und Gewerkschaft eine Schutzklausel beschlossen hat, damit man bei einem Pensionsantritt 2024 keine größeren Verluste in Kauf nehmen muss. Leider ist das für Korridorpensionsantritte etwas komplexer und nicht so einfach. Deshalb ist unsere dringende Empfehlung, bevor Sie etwas in dieser Richtung unternehmen, sich jedenfalls von uns individuell beraten lassen, damit Sie nicht die 6,2 Prozent Inflationsabgeltung oder unter Umständen sogar die Abfertigung Alt verlieren", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
"Haben Sie weitere Fragen zur Pension oder anderen sozialrechtlichen Themen? Unsere Sozialrechtsexperten beraten Sie kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000