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AK-Tipp – Pflegefreistellung bei krankem Kind

"Ich war dieses Jahr schon eine Woche in Pflegefreistellung. Kann ich eine weitere Woche in Anspruch nehmen?", fragt "Heute"-Leserin Martina K.

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AK-Tipp – Pflegefreistellung bei krankem Kind
AK Niederösterreich

"Heute"-Leserin Martina K. fragt: "Mein 9-jähriger Sohn hat eine fiebrige Erkältung. Ich war dieses Jahr aber schon eine Woche in Pflegefreistellung. Kann ich eine weitere Woche in Anspruch nehmen?"

"Für ein leibliches Kind, Wahl- oder Pflegekind bis zum 12. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf eine zweite Woche Pflegefreistellung. Da diese Voraussetzung in Ihrem Fall zutrifft, können Sie eine weitere Woche in Anspruch nehmen, sofern es sich um eine neue Erkrankung handelt. Falls Ihr Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung für den Nachweis des Pflegebedarfs verlangt, muss er dieses Attest auch bezahlen", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

AK hilft weiter

"Haben Sie weitere Fragen oder Probleme? Unsere Arbeitsrechtsexperten beraten Sie kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000.

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    Unsplash / Leserreporter

    Auf den Punkt gebracht

    • Die AK Niederösterreich bestätigt, dass Eltern Anspruch auf eine zweite Woche Pflegefreistellung für ein Kind bis zum 12
    • Lebensjahr haben, wenn es sich um eine neue Erkrankung handelt
    • Falls der Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung verlangt, muss er die Kosten dafür übernehmen
    • Betroffene können sich bei Fragen oder Problemen an die Arbeitsrechtsexperten der AK Niederösterreich wenden
    red
    Akt.