Nein, dabei handelt es sich um einen Irrglauben. Das Dienstverhältnis muss beendet werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie kündigen es selbst. Beachten Sie dabei die für Sie geltenden Kündigungsfristen.
In der Praxis üblicher ist es, mit dem Dienstgeber eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zu vereinbaren. Übrigens: Die Pension wird nicht automatisch ab dem Pensionsantritt ausbezahlt. Sie muss zuvor bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.
„Haben Sie weitere Fragen rund um Ihre Pensionierung? Die Experten der AK Niederösterreich beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
AK-Arbeits- und Sozialrecht: Telefonnummer: 057171-22 000 oder noe.arbeiterkammer.at/pension