Niederösterreich

AK-Wieser: Notstandshilfe kann aufgestockt werden

„Ich habe meinen Job als Kellner verloren und bekomme jetzt ab Mai die Notstandshilfe. Wie viel wird das sein?“, fragt ein Leser. Die AK NÖ klärt auf.

Erich Wessely
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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich/Klaus Vyhnalek

Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leser Werner M. fragt: „Ich habe letzten September nach drei Jahren meinen Job als Kellner verloren und bekomme jetzt ab Mai die Notstandshilfe. Wie viel wird das sein?“

Aufstockung möglich

Je nach Dauer der vorherigen Beschäftigung erhalten Sie für einen bestimmten Zeitraum Arbeitslosengeld – in Ihrem Fall sind das 30 Wochen. Danach bekommen Sie die Notstandshilfe, also 95 Prozent des Arbeitslosengeldes. Diese wird aufgrund der Coronakrise noch bis Ende Juni in der Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt. Übrigens: Liegt Ihr Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe unter dem Richtsatz der Sozialhilfe für Alleinstehende (949,46 Euro), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu diesem Betrag aufstocken.

Infos bei der AK

„Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Unsere Sozialrechts-Experten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Weitere Infos bei der AK-Arbeits- und Sozialrechtshotline unter der Tel.: 057171-22 000

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