Nein, das stimmt nicht. Auch wenn Beschäftigte nicht mehr täglich zum Arbeitsplatz fahren, erhalten sie die Pendlerpauschale. Ihnen entsteht kein finanzieller Nachteil daraus, dass sie den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, z. B. wegen Kurzarbeit, aber auch wegen Homeoffice, seltener zurücklegen.
Übrigens: Wenn Sie die Pendlerpauschale über Ihren Arbeitgeber beziehen, müssen Sie auf seine Aufforderung hin das Formular zum Pendlerrechner jedes Jahr neu an ihn übermitteln. Sonst droht eine Steuernachzahlung im Falle einer Überprüfung
„Haben Sie Fragen rund um die Pendlerpauschale? Unsere Experten beraten Sie kompetent“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Infos zu AK-Steuerrecht unter der Telefonnummer 057171-28 000