Niederösterreich

AK-Wieser: "Pendlerpauschale auch bei Kurzarbeit"

Steuer-Mythos oder wahr? Leser Lukas fragt: "Ich bin seit Jahresanfang in Kurzarbeit, wird mir deshalb die Pendlerpauschale gestrichen?"

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AK NÖ Präsident Markus Wieser
AK NÖ Präsident Markus Wieser
AKNÖ

Nein, das stimmt nicht. Auch wenn Beschäftigte nicht mehr täglich zum Arbeitsplatz fahren, erhalten sie die Pendlerpauschale. Ihnen entsteht kein finanzieller Nachteil daraus, dass sie den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, z. B. wegen Kurzarbeit, aber auch wegen Homeoffice, seltener zurücklegen.

Das bitte beachten

Übrigens: Wenn Sie die Pendlerpauschale über Ihren Arbeitgeber beziehen, müssen Sie auf seine Aufforderung hin das Formular zum Pendlerrechner jedes Jahr neu an ihn übermitteln. Sonst droht eine Steuernachzahlung im Falle einer Überprüfung

„Haben Sie Fragen rund um die Pendlerpauschale? Unsere Experten beraten Sie kompetent“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Infos zu AK-Steuerrecht unter der Telefonnummer 057171-28 000

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