Grundsätzlich schreibt der Hausarzt Erkrankte bzw. Verletzte wieder gesund. In manchen Fällen aber passiert das nach einer gewissen Krankenstandsdauer durch die Österreichische Gesundheitskasse - aufgrund der Coronakrise je nach Art der Erkrankung bzw. Verletzung mit oder ohne vorherigen Kontrollarzttermin.
Für den Fall, dass Ihre Verletzung noch nicht ausreichend verheilt ist, um wieder arbeiten zu gehen, suchen Sie Ihren Hausarzt auf. Wenn es medizinisch gerechtfertigt ist, kann dieser Einspruch erheben. Wird diesem stattgegeben, dauert der Krankenstand an.
„Haben Sie weitere Fragen? Unsere Experten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer: 057171-22 000