Niederösterreich
AK-Wieser: Entsorgung von Sperrmüll als Betriebskosten
„In der Wohnhausanlage wird öfter Sperrmüll abgestellt – nun wird mir die Entsorgung als Betriebskosten verrechnet. Darf das sein?“, fragt Jürgen S.
Wohnrechtsmythos oder Wahrheit? "Heute"-Leser Jürgen S. fragt: „In unserer Wohnhausanlage wird öfter Sperrmüll abgestellt – nun wird mir die Entsorgung als Betriebskosten verrechnet. Darf das sein?“
Ein häufiges Problem
Das ist leider ein häufiges Problem, heißt es seitens der AK Niederösterreich. Kann nicht eindeutig nachvollzogen werden, wer den Sperrmüll abgestellt hat, dürfen die Entsorgungskosten den Mietern der Wohnhausanlage als Betriebskosten anteilig verrechnet werden. Nicht zu den Betriebskosten zählen hingegen jene Kosten, die für die Erhaltung und Sanierung des Gebäudes anfallen. Die neue Haustür, ein Fenstertausch oder Reparaturarbeiten haben in der Abrechnung nichts verloren.
Wohnrechtsexperten der AK klären auf
„Haben Sie Ihre Betriebskostenabrechnung bekommen und möchten sichergehen, dass alles korrekt abgerechnet wurde? Unsere Wohnrechtsexperten helfen Ihnen kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Jetzt zum Betriebskostencheck anmelden: noe.arbeiterkammer.at/betriebskostencheck