Niederösterreich

Ungleichbehandlung laut Arbeiterkammer verboten

Weil das Team nur aus Männern bestehe und es kein Damen-WC gebe, wurde eine Bewerbung abgelehnt. Doch darf das sein? Die AK klärt auf.

Erich Wessely
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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich/Klaus Vyhnalek

Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leserin Martina H. fragt: „Meine Bewerbung auf eine Stelle in der Bäckerei wurde abgelehnt, weil das Team nur aus Männern bestehe und es kein Damen-WC gebe. Darf das sein?“

Gleichbehandlungsrecht ist zu beachten

Grundsätzlich muss jeder Betrieb bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Gleichbehandlungsrecht beachten, heißt es seitens der AK Niederösterreich. Dieses besagt: Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und aufgrund einer Behinderung sind verboten. Die Anstellung einer Bewerberin aus dem Grund abzulehnen, weil sie eine Frau ist, fällt unter verbotene Diskriminierung. In so einem Fall kann Betroffenen Schadenersatz zustehen.

AK hilft weiter

„Haben auch Sie Fragen zum Thema Gleichbehandlung, helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten kompetent weiter“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer: 057171-22 000

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