Österreich

Akademikerball: Strafe für Gegendemonstranten bleibt

Heute Redaktion
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Vier Monate unbedingt und acht Monate bedingte Haft - Das Oberlandesgericht Wien hat das Strafmaß für Josef S. am Donnerstagvormittag bestätigt. Der Schuldspruch gegen den Akademikerball-Gegendemonstranten war schon im Februar vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden, jetzt folgte das Strafmaß.

Vier Monate unbedingt und acht Monate bedingte Haft - Das Oberlandesgericht Wien hat das Strafmaß für Josef S. am Donnerstagvormittag bestätigt. Der Schuldspruch gegen den -Gegendemonstranten war schon im Februar vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden, jetzt folgte das Strafmaß.

Der OLG-Senatspräsident erklärte seine Entscheidung mit der Wichtigkeit des Demonstrationsrechts. Es sei ein Grundpfeiler der Demokratie und dürfe nicht unterlaufen werden "durch gewaltbereite Menschen, die aus dem Ausland nach Österreich einreisen".

"Schwarzer Block"

Unter den Gegendemonstranten anlässlich des Akademikerballs fanden sich auch einige Deutsche wie der verurteilte Josef S. Er habe sich allein mit seiner Kleidung dem "schwarzen Block" zugeordnet. Nach der von der FPÖ organisierten Tanzveranstaltung in der Hofburg waren Geschäfte und Auslagen in der Wiener Innenstadt verwüstet.

Schon im Februar hatte der OGH bestätigt, dass der deutsche Student führend an den gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt war und sich des Landfriedensbruchs, der versuchten schweren Körperverletzung und der schweren Sachbeschädigung schuldig gemacht hatte. Beim OLG ging es nur mehr um das Strafmaß. Mit dem heutigen Spruch ist die Rechtssache abgeschlossen.

Nach den Ausschreitungen bei der Akademikerball-Gegendemo im Jänner 2014 war der damals 24-Jährige ein halbes Jahr lang in U-Haft gesessen.