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Frau tötet Partner im AKH, bleibt sie für immer frei?

Heute Redaktion
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"Heute.at" sprach mit Anwältin Astrid Wagner über den Fall
"Heute.at" sprach mit Anwältin Astrid Wagner über den Fall
Bild: iStock (Symbolbild)/ Sabine Hertel

Eine 52-Jährige fuhr in das AKH und zog ihrem Partner den Beatmungsschlauch aus dem Mund, er starb. "heute.at" sprach mit Star-Anwältin Astrid Wagner über die rechtliche Lage.

Der Fall einer 52-Jährigen, die ihrem sterbenden Freund im AKH den lebenserhaltenden Beatmungsschlauch aus dem Mund zog und damit tötete, beschäftigt weiterhin das ganze Land.

Vor allem die Frage nach der rechtlichen Lage macht die Bevölkerung nachdenklich. Denn wie "heute.at" bereits berichtete, handelte es sich nicht einfach um eine verzweifelte Kurzschlussreaktion der 52-Jährigen, sondern um eine Handlung, die das Paar in der Vergangenheit beschlossen hatte.

Demnach wäre für das Paar eine Lebensverlängerung auf keinen Fall eine Option gewesen. Aus diesem Grund dürfte die 52-Jährige dann auch ihrem todkranken Partner den Schlauch herausgezogen haben, um seinen Todeskampf nicht länger hinauszuzögern.

Wegen Mordes vor Gericht?

Kommt die Frau nun gar ohne Strafverfahren davon, oder muss sie sich wegen Mordverdachts vor Gericht verantworten? Der Tatbestand des Mordes wäre jedenfalls erfüllt, sagt Anwältin Astrid Wagner gegenüber "heute.at".

Laut Wagner gäbe es dabei aber die Möglichkeit einer "Strafmilderung bei Überwiegen der Milderungsgründe". Bedeutet: Die 52-Jährige würde statt der Mindeststrafe von zehn Jahren für viel kürzere Zeit ins Gefängnis müssen.

Es könne aber auch der Fall eintreten, dass die Frau zum Tatzeitpunkt für nicht zurechnungsfähig erklärt wird, sollte sie betrunken gewesen sein. Bei ihrer Einvernahme war sie jedenfalls aufgrund ihres Alkoholgrades nicht ansprechbar.

Ein weiterer Punkt, der berücksichtigt werden muss, ist der Paragraf 77 des Strafgesetzbuchs! Er behandelt die "Tötung auf Verlangen".

Beweis für Vereinbarung nötig

Und hier wird es knifflig! Denn wie bereits berichtet, gab es laut der Frau eine dementsprechende Vereinbarung. Doch die Frau muss beweisen können, dass ihr Partner nicht mehr am Leben erhalten werden wollte. "Der Beweis muss dabei nicht in schriftlicher Form vorliegen, sondern es reicht auch, wenn ein Zeuge das bestätigen kann", erklärt Wagner im Gespräch mit "heute.at".

Ob es zu einer Anklage gegen die Frau kommt, steht aktuell noch nicht fest. Die Ermittlungen der Polizei laufen noch, sind diese abgeschlossen entscheidet die Staatsanwaltschaft, wie es mit dem Fall weitergeht. Die 52-Jährige befindet sich jedenfalls weiterhin auf "freiem Fuß".

Wegen Mordverdachts festgenommen

Die Frau war am 6. April gemeinsam mit einem Freund in das Wiener AKH gefahren, um sich von ihrem sterbenden 72-jährigen Partner zu verabschieden. Als die 52-Jährige alleine mit ihm im Zimmer war, zog sie den Schlauch aus seinem Mund, der Mann erstickte.

Die Polizei nahm die betrunkene Frau noch am selben Abend wegen Mordverdachts fest. Nach Abschluss der Einvernahme wurde die 52-Jährige aber am Samstag auf freiem Fuß angezeigt.

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