Politik

Akten-Schwärzungen: Weg zum VfGH eingeschlagen

Heute Redaktion
Teilen

Die Abgeordneten im Hypo-U-Ausschuss setzen den nächsten Schritt in Sachen geschwärzte Akten. Sie fordern Finanzministerium und Bankenholding auf, die betreffenden Unterlagen noch einmal zu schicken - und das leserlich. Andernfalls landet die Causa vor dem Verfassungsgericht.

Die Beamten aus Finanzministerium und Finanzmarktbeteiligungs-AG haben den Parlamentariern am Dienstagnachmittag klargemacht, dass sie die Unterlagen in gewissen Fällen unleserlich machen zu müssen - vor allem aufgrund des Personenschutzes. Die Mandatare machen jetzt die Probe aufs Exempel. Sie verlangen die Dokumente noch einmal, am Montag beginnt die 14-tägige Frist zu laufen. Sollten dann wieder Teile geschwärzt sein, wird sich der U-Ausschuss an den Verfassungsgerichtshof wenden.

Legitim oder nicht?

Mit der Reform des parlamentarischen Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht wurden die Schwärzungen eigentlich abgeschafft. An ihrer Stelle wurden Geheimhaltungsstufen eingeführt. Dass die Akten der Neuregelung zuwider doch geschwärzt eingelangt sind, halten die Abgeordneten für illegitim und wollen die Klärung durch das Höchstgericht.

;