Österreich

Aktion scharf an der Grenze für Adria-Rückkehrer

Die explodierenden Corona-Zahlen, bedingt auch durch Reise-Rückkehrer, führen zu scharfen Kontrollen an der Grenze. Geprüft wird auf das Genaueste.

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    Scharfe Corona-Kontrollen: Die Autobahn ist gesperrt. Jedes Fahrzeug wird bei der Rückkehr aus der Adria am Grenzübergang Arnoldstein abgeleitet und die Insassen werden kontrolliert.
    Scharfe Corona-Kontrollen: Die Autobahn ist gesperrt. Jedes Fahrzeug wird bei der Rückkehr aus der Adria am Grenzübergang Arnoldstein abgeleitet und die Insassen werden kontrolliert.
    Leserreporter

    Die einen wollen hin, die anderen wieder weg: Auf den Strecken nach und von Kroatien, Italien und Co. staut es gewaltig. Grund, vor allem bei der Rückreise, ist aber nicht nur das starke Verkehrsaufkommen, sondern auch eine Corona-Aktion scharf an der Grenze. Nachdem bereits seit Wochen die Corona-Infektionen unter den Reise-Rückkehrern explodieren, gibt es nun offenbar kein Pardon mehr, was die Einreise nach Österreich betrifft.

    Besonders hart trifft es Adria-Rückkehrer, wie Betroffene gegenüber "Heute" berichten. Beim Grenzübergang Arnoldstein in Kärnten werden alle Verkehrsteilnehmer von der Autobahn abgeleitet. Dort werden sie bereits von Kräften der Polizei und des Bundesheers erwartet. "Führerschein und Reisepass interessiert keinen Menschen, nur die Impfung", berichtet ein Leserreporter gegenüber "Heute". Egal ob Impfzertifikat oder Testnachweis, geprüft wird alles genauestens.

    Die Einreise nach Österreich aus Staaten oder Gebieten mit geringem epidemiologischen Risiko – dazu zählt auch Italien – ist aktuell mit einem 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig. Wer keines der 3G erfüllt, muss sich per elektronischem Formular im Internet registrieren und innerhalb von 24 Stunden einen Corona-Test durchführen. Diese Regeln gelten auch für andere beliebte Reiseziele der Österreicher wie Spanien, Kroatien, Slowenien und die Slowakei.

    Grundsätzlich untersagt ist die Einreise dagegen aus Virusvariantengebieten und -staaten. Dazu zählen derzeit Brasilien, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Uruguay. Ausnahmen gibt es für beruflich Reisende, österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-/Schweizer Bürger und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben oder Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsberechtigung in EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz.