Wien

Aktivist geht mit Klebeband gegen Falschparker vor

Seit drei Monaten entdecken Autofahrer in Wien Klebeband auf ihrem Wagen. Dahinter steckt ein Aktivist, der Falschparker sichtbar machen will.

Roman Palman
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Mit dem Klebeband wolle er StVO-Übertretungen sichtbar machen, argumentiert der Aktivist.
Mit dem Klebeband wolle er StVO-Übertretungen sichtbar machen, argumentiert der Aktivist.
Screenshot ORF Wien Heute

"Es gibt diese Dominanz des Autos im Stadtbild" und diese wolle er mit dem Klebeband für alle sichtbar machen, erklärt der Aktivist, der anonym bleiben möchte, in einem Interview in der ORF-Sendung "Wien Heute". Schon seit drei Monaten ist der bald 40 Jahre alte Mann bereits mit dem Klebeband in Wien unterwegs. 

"Es ist natürlich auch klar, dass das Aktivismus ist. Ich habe nicht vorher um Erlaubnis gefragt. Ich mache das als Störaktion, aber – das ist ganz wichtig – als friedliche." Deswegen sei auch Malerkrepp das Werkzeug seiner Wahl, da sich dieses (meistens) rückstandslos entfernen lasse.

Blitz-Aktionen

Bislang wurde er aber noch von keinem Autobesitzer erwischt. Das ist nicht verwunderlich, denn seine Blitz-Aktionen dauern nicht einmal eine halbe Minute: Klebeband an Boden und Auto anbringen und ein Foto davon für Twitter schießen, dann ist der Aktivist auch schon wieder dahin.

Besonders Autos, die auf den Gehsteig oder einen Radweg ragen, werden von dem bekennenden Drahtesel-Revoluzzer, gerne beklebt. Das sei gleichzeitig auch eine Erinnerung an die Straßenverkehrsordnung. 

Kritik von ÖAMTC

"Das Überragen einer Bodenmarkierung ist an und für sich unzulässig, wenn man parkt mit einem Fahrzeug. Nur sind manchmal die Markierung so knapp bemessen, dass nicht jede kleine Übertretung von der Polizei auch beanstandet wird", weiß ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Die Klebeaktionen sieht man bei dem Autofahrerclub aber kritisch.

Zwar gebe es noch keine Präzidenzfälle, allerdings handle es sich sehr wohl um eine Besitzstörungshandlung. Hoffer erklärt: "Das heißt, der betroffene Fahrzeugbesitzer kann gegen denjenigen, der die Bänder anbringt, mit einem Unterlassungsanspruch vorgehen und kann auch Schadenersatzansprüche damit geltend machen".

"Grauzone"

Dem Aktivisten droht zwar eher weniger eine Strafe, wenn ein Unterlassungsanspruch aber zivilrechtlich geltend gemacht wird, könnte das laut dem Juristen in "Gerichtsgebühren von ein paar hundert Euro" für ihn resultieren. Dass er sich in einer "Grauzone" bewegt, ist dem Klebeband-Parksheriff aber selbst klar – ans Aufhören denkt er aber nicht.

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