Österreich

Erst griff sie zum Alkohol, dann zog sie die Schläuche

Heute Redaktion
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Die Frau zog die Beatmungsschläuche des Gerätes
Die Frau zog die Beatmungsschläuche des Gerätes
Bild: iStock (Symbolbild)

Um Abschied von ihrem todkranken Partner zu nehmen, fuhr eine 52-Jährige am 6. April ins AKH. Dort zog sie den Schlauch heraus und beendete so sein Leben. Das hatten sie vereinbart.

Wie "heute.at" bereits berichtete, war ein 70-Jähriger am 1. April in die Intensivstation des Wiener AKH eingeliefert worden. Der Mann hatte eine Nierentransplantation, erholte sich von der OP allerdings nicht mehr.

Er erlitt einen Atemstillstand und musste von da an mit Geräten künstlich beatmet werden. Fünf Tage später teilten die Ärzte der Ehefrau dann mit, dass sich der Zustand des 70-Jährigen immer weiter verschlechtere und er nur mehr wenige Stunden zu leben habe.

Frau griff zum Alkohol

Die 52-Jährige fuhr laut Polizei daraufhin mit einem "guten Freund" in das Krankenhaus, um Abschied zu nehmen. Die tragische Nachricht hatte die Frau aber offenbar stark getroffen und sie griff zum Alkohol, denn als sie im Spital eintraf, war sie bereits stark alkoholisiert.

Als sie mit ihrem Partner alleine im Zimmer war, konnte sie den Anblick des 70-Jährigen am Sterbebett offenbar nicht mehr ertragen. Vermutlich um seinen Todeskampf zu ersparen, zog die Frau um 17: 15 Uhr am Samstag den Beatmungsschlauch aus seinem Mund und beendete damit das Leben des Mannes.

Aktive Sterbehilfe, sprich die Tötung eines Menschen, ist in Österreich verboten. Darauf steht nach § 78 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Indirekte Sterbehilfe – die Inkaufnahme eines vorzeitigen Todes durch eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient – ist jedoch ist nicht strafbar. Allerdings nur, wenn dieser Wille im vollen Bewusstsein vom Patienten zuvor niedergeschrieben wurde. Ebenso verhält es sich, wenn auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird (passive Sterbehilfe). (Quelle: NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft)

Wegen Mordverdachts festgenommen

Danach verließ sie das Spital, wurde allerdings noch am selben Tag von der Polizei wegen Mordverdachts festgenommen. Die Staatsanwaltschaft beantragte dann allerdings, dass die 52-Jährige auf "freiem Fuß" angezeigt wird. Fest dürfte inzwischen stehen, dass das Paar in der Vergangenheit vereinbart hatten, dass eine Lebensverlängerung für sie keinesfalls infrage komme.

Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels wurde das Alter des Mannes mit 69 und das der Frau mit 68 Jahren angegeben. Dies wurde von der Polizei korrigiert. Inzwischen geht man auch davon aus, dass beide nicht verheiratet waren.

(wil)