Mehrere Überweisungen

"Alain" brauchte 20-Jährige nur wegen ihres Kontos

Sie hätte wissen müssen, dass ihr Konto für Geldwäscherei missbraucht wird, sagt die Staatsanwaltschaft. Nun wurde eine 20-Jährige verurteilt.

"Alain" brauchte 20-Jährige nur wegen ihres Kontos
Die 20-Jährige hätte misstrauischer sein müssen, argumentiert die Staatsanwaltschaft.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Eine Bernerin ist einem Betrüger auf den Leim gegangen und wurde dafür von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland verurteilt. Das Unglück begann für die 20-Jährige, als sich ein "Alain" auf Whatsapp bei ihr meldete.

Sie eröffnete ein neues Bankkonto und gab dem Mann, der in Wirklichkeit anders heißt, ihre Zugangsdaten. Was sie nicht ahnte: Die unbekannte Person benutzte das Konto für Geldwäsche, sprich, es gelangte durch Betrug erlangtes Geld auf das Konto, das sie dann weitertransferierte.

Dadurch habe sie dazu beigetragen, dass die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung und die Einziehung des Geldes "vereitelt oder doch zumindest (erheblich) erschwert wurde".

Fadenscheinige Ausreden

Damit nicht genug. "Alain" schaffte es, sie zu überzeugen, per Twint Zahlungen entgegenzunehmen, angeblich von Freunden, die ihm noch Geld schuldeten. Er weile gerade im Ausland und könne sich deshalb nicht selber darum kümmern.

Mit dem Geld (rund 1.800 Euro aus drei Überweisungen) kaufte sie an einem Kiosk Apple-Gutscheine, deren Codes sie an "Alain" weiterschickte. Auch dadurch, wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor, vereitelte oder erschwerte sie die Nachverfolgung der Gelder.

Verurteilt wegen Geldwäscherei und Beihilfe

Weil die Anweisungen von "Alain" sowie seine Angaben zur eigenen Person und zur Kontaktaufnahme, zur Herkunft der Gelder und zum Grund der Weiterleitung ungewöhnlich gewesen seien, hätte die Frau zumindest annehmen müssen, dass die Gelder verbrecherischen Ursprungs gewesen sind.

Wegen Gehilfenschaft zur Geldwäscherei und mehrfach begangener Geldwäscherei muss die 20-Jährige nun eine Verbindungsstrafe von 500 Euro, Gebühren von 513 Euro und Auslagen von 153 Euro bezahlen (total 1.169 Euro). Dazu kommt noch eine bedingte Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu je 71 Euro. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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    Helmut Graf

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 20-Jährige in der Schweiz wurde verurteilt, weil sie ihr Konto von einem Betrüger für Geldwäsche missbrauchen ließ
    • Sie eröffnete das Konto für "Alain" und transferierte Geld, das sich als betrügerisch erwies, wodurch sie zur Geldwäsche beitrug
    • Die Staatsanwaltschaft verurteilte sie zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.169 Euro und einer bedingten Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu je 71 Euro
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