Welt

Alarm: 88 Beinahe-Crashs mit Drohnen!

Heute Redaktion
Teilen
Alarm: In Deutschland kam es 2017 zu 88 gefährlichen Zwischenfällen mit Drohnen und Flugzeugen. Tendenz steigend.
Alarm: In Deutschland kam es 2017 zu 88 gefährlichen Zwischenfällen mit Drohnen und Flugzeugen. Tendenz steigend.
Bild: Reuters

An der Katastrophe vorbei geschrammt: Insgesamt 88 "gefährliche Begegnungen" mit Drohnen zählte die Deutsche Flugsicherung allein für das Jahr 2017.

Denn sie wissen nicht, was sie tun! Der Verkauf von Drohnen boomt, aber viele Nutzer haben (immer noch) keine Ahnung, dass die fliegenden Kameras zur echten Gefahr für Flugzeuge werden können und über Flughäfen verboten sind. Beweis gefällig? Laut Deutscher Flugsicherung wurden Drohnen im Jahr 2017 70-mal in gefährlicher Nähe von Airports gesichtet – weitere 18-mal konnten Piloten den Flugobjekten auf der Strecke noch ausweichen.

Die Flugsicherung in Langen bei Frankfurt (D), die mit einer "DrohnenApp" über die Gefahren aufklärt, hatte für 2017 sogar mehr als 100 kritische Begegnungen prognostiziert: "Das ist gottlob nicht eingetroffen, aber es sind immer noch viel zu viele", so Sprecherin Ute Otterbein. Ihr Fazit: "Wir haben schon lange erkannt, dass offensichtlich viele Menschen überhaupt keine Vorstellung haben, wie gefährlich ein Drohnenflug am falschen Ort sein kann".

2016 waren es noch 64 "gefährliche Begegnungen"

Die Tendenz ist steigend: 2016 hatte die Flugsicherung noch 58 Drohnen bei einem An- oder Abflug gezählt und sechs auf freier Strecke. Fälle von Crashs und Beinahe-Crashs gibt es genügend: Im Oktober war in Kanada eine Drohne mit einem Passagierflugzeug zusammengestoßen – die Kollision hätte in einer Katastrophe enden können, wenn sie Cockpit oder Triebwerke getroffen hätte. 2016 war ein Lufthansa-Airbus bei der Landung in München fast mit einem Quadrocopter zusammengestoßen.

Seit Oktober gelten in Deutschland verschärfte Regeln für den Drohnenflug: Große Geräte müssen gekennzeichnet sein, einige brauchen eine Aufstiegserlaubnis. Ist die Drohne schwerer als zwei Kilogramm, benötigt der Pilot seit 1. Oktober zudem einen "Flugschein", die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter. Und: Über "sensiblen Zonen" wie Flughäfen sind Drohnenflüge ganz verboten ... (tas)