Szene

Albertina und ÖNB sollen Kunst restituieren

Heute Redaktion
Teilen

Am Freitag gab der Kunstrückgabebeirat seine neuesten Empfehlungen bekannt, welche Kunstwerke an NS-Opfer oder deren Erben zurückgegeben werden sollten. Dieses Mal kommenb Albertina und Nationalbibliothek zum Handkuss.

Die Albertina muss ein Aquarell von Carl Goebel an die Erben von Meta Körbel restituieren. Die ehemalige Besitzerin war als Jüdin verfolgt worden. Als sie flüchtete, verkaufte sie das Bild um 40 Reichsmark an die Albertina.

Der Österreichischen Nationalbibliothek wird empfohlen ein Bündel von Niederschriften in Johann Wolfgang von Goethes persönlicher Handschrift herauszurücken. Sie gehen an die Erben Rudolf Gutmanns. Der Kunstsammler musste 1938 nach Kanada fliehen, woraufhin die Autografen 1944 von der Nationalbibliothek erworben wurden.

Etwas kurioser ist die zweite Empfehlung an die Albertina. Rudolf von Alts "Portal der Kirche des Stiftes Nonnberg in Salzburg" sollen die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer bekommen. Dafür müssen die Besitzer alledings den "Hof des Dogenpalastes in Venedig" oder dessen Gegenwert im Tausch zurückgeben. Den "Dogenpalast" bekamen die Erben im Jahr 1949, weil das Nonnberg-Bild nicht ausgeführt werden durfte.

Erst Mitte Oktober verlangten die Erben von Elisabeth und Erich Lederer die Die Secession wehrt sich gegen diese Forderungen und will ihr Prachtstück behalten.

APA/red.