Österreich

Neben Mann und Frau nun auch "divers" in Österreich

Heute Redaktion
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Alex Jürgen ist der erste Mensch, dem die Geburtsurkunde und der Reisepass das Geschlecht "divers" bescheinigen. Drei Jahre hatte Jürgen dafür gekämpft.

Das Geschlecht von Alex Jürgen gilt seit heute offiziell als "divers". Jürgen ist die erste Person, die dies in der Geburtsurkunde vermerkt bekommen hat. Auch der Reisepass dokumentiert das dritte Geschlecht. Dort steht beim Geschlecht "X".

Möglich gemacht hat das eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes im vergangenen Juni. Der VfGH stellte damals das Recht auf individuelle Geschlechtsidentität fest. Bereits drei Jahre zuvor, 2016, beantragte Jürgen einen dritten Geschlechtseintrag in Urkunden und Dokumenten.

In einer Aussendung zeigt sich die Obfrau des Vereins Frauen*Volksbegehren Lena Jäger sehr erfreut darüber, dass es diese Möglichkeit nun gibt. Die Umsetzung der Erkenntnis sei "ein wichtiger Schritt für intersexuelle Personen", so Jäger.

Alex Jürgen wurde am 7. September 1976 in Steyr als intergeschlechtlicher Mensch geboren. Die physischen Geschlechtsmerkmale Jürgens entsprachen bereits bei der Geburt weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht. Die Ärzte stuften Jürgen zunächst männlich ein. Später riet man den Eltern jedoch, das Kind als Mädchen zu erziehen.

Eine Hormonbehandlung führte dazu, dass sich der Körper "weiblich" entwickelte, was nicht im Interesse Jürgens war. Jürgen ließ sich deshalb bereits vor einigen Jahren die Brust entfernen. Denn als Frau fühlte sich Jürgen nie. Seit zehn Jahren lebt Jürgen nun schon offen als intergeschlechtlich.

Intersexualität hat in erster Linie etwas mit körperlichen Merkmalen zu tun. Nicht so entscheidend ist die individuelle Geschlechtsidentität. Als intergeschlechtlich werden Menschen bezeichnet, die sich nicht in die enge medizinische Definition von Mann und Frau einteilen lassen.

Das VfGH-Erkenntnis aus dem Vorjahr stützt sich auf Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin wird die Achtung und der Schutz des Privat- und Familienlebens definiert. Ein Eingriff des Staats sei nur dann statthaft, wenn dies der nationalen Sicherheit sowie der öffentlichen Ordnung diene oder das wirtschaftliche Wohl des Staats gefährdet sei.





(mr)