Österreich

Kasernen-Schütze muss wegen Mordes vor Gericht

Heute Redaktion
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Ali Ü. sitzt nach Todesschuss derzeit in der Wiener Josefstadt in U-Haft
Ali Ü. sitzt nach Todesschuss derzeit in der Wiener Josefstadt in U-Haft
Bild: Helmut Graf

Wie "Heute" erfuhr, liegt nach dem Todesschusses in der Wiener Albrechtskaserne die Anklage vor: Diese geht von Mord, nicht von einem Unfall, aus.

Ali Ü. (22) sprach immer von einem fürchterlichen Unfall – beim seit Monaten penibel nachforschenden Staatsanwalt kam er mit dieser Version allerdings nicht durch: Wie "Heute" erfuhr, hat die Justiz Anklage eingebracht. Und diese sorgt für einen Knalleffekt in dem verworrenen Krimi: Sie geht nämlich von Mord aus.

Mithäftling lieferte brisante Info

Ein Einbrecher, der Bundesheer-Todesschütze Ali Ü. (22) im Gefängnis kennenlernte, könnte den verworrenen Kasernen-Krimi letztlich aufgeklärt haben. Als Hausarbeiter hatte er in der Justizanstalt Wien-Josefstadt Kontakt zu Ali Ü. Dieser schüttete ihm dann angeblich sein Herz aus. Der Mithäftling haderte lange damit, ob er die vertraulichen Informationen weitererzählen könne. Er entschied sich letztlich dafür, "da mir die Familie des Opfers nicht aus dem Kopf ging. Nur die Wahrheit befreit", so der entscheidende Zeuge.

Drama wegen "Fettsack"-Sager?

Also schrieb er einen Brief an den Staatsanwalt und wurde danach mehrmals einvernommen. Laut dem iranischen Einbrecher soll ihm Ali Ü. im Häf'n eröffnet haben, dass sein autoritärer Vater ihn gezwungen hatte, zum Heer zu gehen, „um ein Mann zu werden". Auch mit Ismail M. (20), den er angeblich nur erschoss, weil er mit dem Gewehr in der Hand gestolpert war, dürfte das Verhältnis angespannt gewesen sein: „Er erzählte mir, dass Ismail ihn gehänselt hat. Er nannte ihn auf türkisch „sisko", also Fettsack", so der ehemalige Mitgefangene. Über den Tathergang soll Ali Ü. gesagt haben: „Ich habe abgedrückt, weil ich neben mir gestanden bin. Es war eine Kurzschlusshandlung."

"Öfter mit Gewehr gespielt"

Auch laut anderen Heereskameraden soll Ali Ü. zuvor schon öfter „mit dem Gewehr hantiert, es repetiert und durch das Zielfernrohr geblickt" haben. „Lebensfremd und unplausibel", sei die Unfallvariante, die der Schütze auftischte, meinte das Oberlandesgericht – und verhängte über den zwischenzeitlich freigelassenen Ali Ü. im März wieder in Untersuchungshaft. Nachvollziehbar hingegen: „Eine Kurzschlusshandlung aus gekränkter Ehre oder Überreiztheit".

Prozesstermin noch nicht fix

Die beim Landesgericht für Strafsachen eingebrachte Anklageschrift ist noch nicht rechtskräftig. Der Rechtsbeistand des Verdächtigen hat 14 Tage Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Erst danach beginnt das Gericht mit der Vorbereitung eines Geschworenenprozesses, für den folglich noch kein Termin feststeht.

Sollte Ali Ü. wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm im schlimmsten Fall eine lebenslange Haftstrafe. Für Ali Ü. gilt die Unschuldsvermutung.