Österreich

Aliyev-Mitangeklagte aus U-Haft entlassen

Heute Redaktion
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Bild: Heinz-Peter Bader / Reuters

Der Prozessverlauf im Fall Aliyev änderte am Mittwoch schlagartig die Richtung. Die beiden Angeklagten wurden von Richter Andreas Böhm aus der U-Haft entlassen. Auch Aliyev, hätte er sich nicht in seiner Zelle erhängt, hätte nach Hause gehen können.

Alnur Mussayev, Ex-Chef des Geheimdienstes KNB und Vadim Koshlyak, ehemaliger Leibwächter, sind (vorläufig) frei. "Ein Mordprozess gegen Angeklagte auf freiem Fuß ist ein Novum", zitiert der "Kurier" den aufgebrachten Opferanwalt Gabriel Lansky.

Widersprüchliche Angaben ließen Richter zweifeln

Richter Böhm erklärte minutenlang, wieso er zu dieser Entscheidung gekommen ist. Widersprüchliche Angaben und Mordbeweise, die ohne Überprüfung aus Kasachstan übernommen wurden, konnten den Richter nicht überzeugen. Die Angaben aus Aliyevs Herkunftsland erweckten in dem Richter die Vermutung, dass der Staat den Prozessverlauf steuern hätte wollen.

Vorwurf: Kasachstan fälscht Beweise, erpresst Zeugen

Aliyev-Anwalt Ainedter goss laut "Kurier" weiter Öl ins Feuer: "Wir haben während des jahrelangen Vorverfahrens gebetsmühlenartig darauf hingeweisen, dass die kasachische Seite Beweismittel fälscht und Zeugenaussagen erpresst." Dass Aliyevs Tod in der Zelle noch nicht aufgeklärt sei, bezeichnete Aliyev als "größten Justizskandal der jüngeren Geschichte."

Gerichtsmediziner: Leichen konserviert

Gerichtsmedizinier Daniele Risser gab an, dass die Leichen der Bankmanager den Eindruck geweckt hätten, konserviert worden zu sein, um gefunden zu werden. Außerdem vermutete der Richter, dass zumindest ein Zeuge gelogen habe. Als sich dann auch noch Informationen über die Militärstrafverfahren, die in Abwesenheit der beiden Angeklagen geführt wurden, widersprachen, reichte es Richter Böhm offenbar.

Opferanwalt: Erst wenige Zeugen befragt

Opferanwalt Gabriel Lansky sieht die Sache wenig überraschend anders. Für ihn sei es skandalös, dass der Richter die Arbeit der Geschworenen bereits am 8. von insgesamt 27 angesetzten Tagen vorwegnähme, obwohl erst wenige Zeugen befragt wurden.