Österreich

Alko-Jäger soll 14 Monate ins Gefängnis

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia (Symbolbild)

Jener Jäger, der im Jänner bei einer Treibjagd einen 21-Jährigen erschossen hat, wurde am Montag am Landesgericht Korneuburg zu 14 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

erschossen hat, wurde am Montag am Landesgericht Korneuburg zu 14 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 55-Jährige soll nach dem tödlichen Schuss auf einen 21-jährigen Treiber am 19. Jänner ins Gefängnis. So entschied zumindest das Gericht. Der Jäger wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu 14 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Verteidiger Walter Anzböck legte Berufung ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Am Schuldspruch führte "kein Weg vorbei", sagte Einzelrichter Martin Bodner. Der verurteilte Jäger (55) muss überdies der Schwester des bei der Wildschweinjagd erschossenen Treibers (21) 7.000 Euro Trauerschmerzensgeld und dessen Vater deshalb inklusive Begräbniskosten rund 14.500 Euro zahlen. 

Mildernd auf die Strafhöhe (bis zu drei Jahre, Anm.) wirkten sich das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit aus. An der Tat sei aber nichts zu beschönigen. Zwei Fakten fielen erschwerend ins Gewicht. Einerseits die Missachtung der Grundregel, keinen Schuss abzugeben ohne zu wissen worauf man schießt, sowie - entgegen entsprechender Richtlinien des Jagdverbandes - die die Reaktionsfähigkeit mindernde Alkoholisierung.

Alko-Test wichtiger Beweis

Als der Jäger am Tag des Unfalls aus kurzer Distanz abdrückte, war er deutlich alkoholisiert. Zweieinhalb Stunden nach dem Unfall wurde ein Alko-Test durchgeführt, der Mann hatte 0,46 Promille Alkohol im Blut und hätte somit gerade noch ein Auto lenken dürfen. Berücksichtigt man den Alkoholabbau im Körper pro Stunde, hatte er laut Richter Bodner "im günstigsten Fall" zum Zeitpunkt der Schussabgabe 0,7 Promille.

Die Tatfolge - ein Todesopfer - sei die schlimmste denkbare gewesen. Die von Verteidiger Walter Anzböck - der für eine bedingte Strafe plädiert hatte - gezogene Parallele zu einem Verkehrsunfall ließ der Richter insofern nicht gelten, als ein Auto der Fortbewegung diene, eine Waffe aber einzig den Zweck habe zu töten.

Jäger bekannte sich schuldig

Der Beschuldigte aus dem Bezirk Korneuburg hatte sich vollinhaltlich schuldig bekannt. Er gab an, vor der Jagd in Unterolberndorf (Bezirk Mistelbach) um 8.00 Uhr "ein Bier" getrunken zu haben - und am Abend zuvor Bier und Wein. Dann folgte die Besprechung mit dem Jagdleiter - Onkel des Getöteten - zur Einteilung der zehn Jäger und zwei Treiber in vier Partien, um das Schwarzwild in einen Korridor zu treiben. Alle trugen Warnwesten - und wurden belehrt, dass Alkohol verboten sei.

Anhand von Fotos vom Landeskriminalamt wurde demonstriert, dass die Schusslinie durch dichtes Gebüsch führte. Der Jäger, ein gelernter Dachdecker, der auf Einladung zum ersten Mal in Unterolberndorf dabei war, wollte einen "dunklen Fleck" gesehen haben, weshalb er feuerte. Er traf den Treiber aus 15 Metern Entfernung tödlich. Der rasche Tod trat durch Verbluten ein, dem 21-Jährigen war nicht mehr zu helfen.

Verteidiger: Treiber starb in den Armen des Jägers

Der zweite Treiber (18) hatte, wie er aussagte, keinen Blickkontakt zu seinem Kollegen gehabt. Als er den Schuss und gleich darauf Schreie des Jägers hörte, rannte er zu dem - bereits bewusstlosen - 21-Jährigen, der laut Verteidiger Anzböck in den Armen seines Mandanten starb.

Nach dem tödlichen Jagdunfall war eine Diskussion um ein Alkoholverbot bei Jagden entbrannt. Die niederösterreichischen Grünen sowie der Tierschutzverein forderten ein striktes Alkoholverbot.

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