Österreich

Alko-Kontrollen bei Hundehaltern ab 2019

Heute Redaktion
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Polizei setzt das neue Tierhaltegesetz um.
Polizei setzt das neue Tierhaltegesetz um.
Bild: Denise Auer, picturedesk.com

Die Polizei setzt ab Anfang 2019 das neue Tierhaltegesetz um. Besitzer von Listenhunden müssen sich dann an eine 0,5-Promille-Grenze halten. Alko-Tests sind aber nur im Anlassfall geplant.

Ab 2019 tritt das neue Wiener Tierhaltegesetz in Kraft, für Halter von Listenhunden gilt dann u.a. eine 0,5-Promille-Grenze. Bei einem Verstoß droht eine Mindeststrafe von 1.000 Euro.

Wie die APA berichtet, sind laut Polizeipräsident Gerhard Pürstl keine Routine-Kontrollen geplant, ein Alko-Test wird nur im Anlassfall durchgeführt – wenn der Verdacht besteht, dass ein Halter alkoholisiert ist.

"Bisher war ein Test schwierig und eigentlich nur dann möglich, wenn es bereits zu einer schweren Verletzung oder gar Tötung eines Menschen gekommen ist", so Pürstl. (red)