Österreich

Alko-Lenker darf Schein nicht abgenommen werden

Heute Redaktion
Teilen

In Vorarlberg sorgt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs für Stirnrunzeln. Nachdem einem 36-jährigen Montafoner 2003 wegen Alkohols am Steuer der österreichische Führerschein abgenommen wurde, holte er sich in Tschechien einen neuen. Fünf Jahre später "zwickte" die Polizei dem Mann wieder den Schein - dem Mann darf die Lenkberechtigung aber nicht abgenommen werden, so das Urteil.

In Vorarlberg sorgt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs für Stirnrunzeln. Nachdem einem 36-jährigen Montafoner 2003 wegen Alkohols am Steuer der österreichische Führerschein abgenommen wurde, holte er sich in Tschechien einen neuen. Fünf Jahre später "zwickte" die Polizei dem Mann wieder den Schein - dem Mann darf die Lenkberechtigung aber nicht abgenommen werden, so das Urteil.

Nach seiner Alkofahrt scheiterte der 36-Jährige an der angeordneten verkehrspsychologischen Untersuchung. Kurzerhand erwarb er daraufhin mithilfe eines Dolmetschers in Tschechien einen Führerschein. 2008 war dem Lenker dann bei einer Verkehrskontrolle in Österreich der Führerschein erneut abgenommen worden - dieses Mal wegen der fehlenden psychologische Nachschulung.

Laut "ORF-Vorarlberg" hat der Verwaltungsgerichtshof nun einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz aufgehoben. Nach EU-Recht kann man den Führerschein in einem anderen Mitgliedsstaat erwerben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz dort. Diesen hatte der Vorarlberger tatsächlich - für ein halbes Jahr. Die Führerscheinabnahme war damit trotz der fehlenden nachschulung nicht gerechtfertigt.