Niederösterreich

Alko-Lenker versuchte Polizei von Straße zu drängen

Wilde Szenen in Ebergassing! Der Lenker eines Klein-Lkw war mit Warnblinkanlage unterwegs, Anhaltezeichen der Polizei missachtete er mehrmals.

Niederösterreich Heute
Der Mann hatte keine gültige Lenkerberechtigung.
Der Mann hatte keine gültige Lenkerberechtigung.
Getty Images/iStockphoto

Szenen wie im Film lieferte jetzt ein 35-Jähriger aus dem Bezirk Mödling: Der Mann war Samstagabend in Ebergassing (Bezirk Bruck) unterwegs, hatte die Warnblinkanlage eingeschaltet und tuckerte auf der B15 dahin.

Die Beamten der Polizei Gramatneusiedl wurden auf den Lenker aufmerksam, als der Klein-Lkw anhielt, blieb auch die Exekutive neben dem Wagen stehen.

Ziel: Eskalation

Aber anstatt auf Kooperation setzte der 35-Jährige auf Eskalation: Er brauste davon und missachtete nicht nur sämtliche Anhaltezeichen der Polizei, sondern fuhr scheinbar auch einfach im Kreis – bog beim Kreisverkehr in ein Siedlungsgebiet ab, um anschließend wieder auf die B15 aufzufahren.

"Während der gesamten Fahrt missachtete er sämtliche mit Blaulicht und Folgetonhorn durchgeführten Anhalteversuche", heißt es seitens der Landespolizeidirektion Niederösterreich.

Um den Klein-Lkw endlich anhalten zu können, beschloss man dann, ihn zu überholen. Doch der 35-Jährige lenkte plötzlich nach links, laut Polizei versuchte er das Einsatzfahrzeug von der Straße abzudrängen.

Als er schließlich in einen Schotterweg einfuhr und dort wenden wollte, stellten die Beamten den Streifenwagen quer, der Lenker war gezwungen, aufzugeben. Der Niederösterreicher wurde festgenommen.

Kein Schein, dafür Promille

"Die Ermittlungen ergaben, dass der 35-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung und offensichtlich alkoholisiert war. Einen Alkotest verweigerte er", so die Polizei.

Er wird nach Abschluss der Ermittlungen wegen des Verdachts des Widerstandes gegen die Staatsgewalt sowie die Gefährdung der körperlichen Sicherheit bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg angezeigt werden, auch mehrere Verwaltungsstrafen kommen auf den 35- Jährigen zu.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung vor Gericht gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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