Österreich

Alko-Lenker zahlt sich 1.280 Euro Strafe selbst zurück 

Weil ein Lenker alkoholisiert auf seinem eigenen Grundstück unterwegs war, erhält er als Eigentümer nun 80 % der Verkehrsstrafe zurück.

Christine Ziechert
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Der Tiroler fuhr die letzten Meter bis zum Haus in alkoholisiertem Zustand.
Der Tiroler fuhr die letzten Meter bis zum Haus in alkoholisiertem Zustand.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Eigentlich hätte sich ein Tiroler die 1.280 Euro gleich selbst überweisen können: Die Polizei ertappte den Mann bei einer Alko-Fahrt auf seinem eigenen Grundstück, eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro wurde verhängt. Da in Österreich 80 Prozent der Verkehrsstrafen an den jeweiligen Straßen-Erhalter – im konkreten Fall also der Eigentümer – fließen, erhält der Lenker nun diesen Teil der bereits bezahlten Geldbuße wieder retour. Seinen Führerschein ist er aber laut Landesverwaltungsgericht los, berichtet "tt.com".

Der Innsbrucker besuchte Ende August mit seiner Frau ein Lokal in der Tiroler Landeshauptstadt. Nachdem das Paar einige Gläser Alkohol getrunken hatte, verließ es kurz vor Mitternacht die Gastwirtschaft. Aufgrund ihrer Alkoholisierung riefen die Tiroler vorsorglich gleich zwei Taxifahrer – einer fuhr deren Wagen mit dem Paar zum Wohnhaus im Stadtteil Wilten, der zweite brachte seinen Kollegen wieder zurück zu dessen Taxi.

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    Screenshot ORF

    Frau verständigte irrtümlich die Polizei

    Der Taxifahrer setzte die Eheleute dann samt Auto in der Zufahrt zu deren Grundstück ab. Obwohl er betrunken war, fuhr der Innsbrucker die letzten Meter bis zum Haus selbst und parkte den Pkw ein. Durch ein Missgeschick löste aber die Frau die mit der Polizei verbundene Alarmanlage aus.

    Die irrtümlich herbei gerufenen Beamten bemerkten den Zustand des Mannes, dieser verweigerte aber einen Alkotest, da er sich auf seinem eigenen Grundstück befand. Die Polizisten sahen dies anders – ebenso wie das Landesverwaltungsgericht. Da die private Zufahrt als öffentliche Verkehrsfläche gilt – wie etwa auch ein Supermarkt-Parkplatz – war die Geldstrafe rechtskonform. Mit 320 Euro kommt der Tiroler nun recht billig davon.

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