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Alkoholverbot am Ballermann kommt

Auf der berüchtigten Schinkenstraße wird nun gegen Partygäste vorgegangen. Ab dem 1. April ist nämlich kein Alkohol im Freien erlaubt.

Heute Redaktion
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Was nach einem Aprilscherz klingt, ist für die Stadtverwaltung Mallorcas der volle Ernst. Diese setzte nämlich durch, dass ab der kommenden Saison kein Alkohol mehr am Ballermann erlaubt ist. Zumindest nicht im Freien. Wer dennoch mit einem Bier auf der Schinkenstraße erwischt wird, muss mit einer Strafe von bis zu 3.000 Euro rechnen.

Weniger Buchungen als sonst

Das Verbot trifft aber nicht nur die Partygäste sondern auch die Gastronomie. Denn die Strafe wird nicht nur den Konsumenten angehängt sondern auch der Einrichtung, in der das Getränk gekauft wurde. Die Verwaltung nimmt deshalb auch die beiden wichtigsten Bars in die Pflicht: Sowohl der "Bierkönig" als auch das "Bamboleo" haben Außenbereiche, die nicht abgegrenzt sind. Bis Anfang April soll sich das ändern. Da muss nämlich zumindest ein Zaun stehen.

Zusätzlich zum Alkoholverbot kommt auch ein Werbeverbot für Alkohol hinzu. Das bedeutet nicht nur, dass keine Flaschen mehr in Schaufenstern gezeigt werden dürfen, auch Happy Hours wird es diesen Sommer nicht mehr geben.

Bereits jetzt scheint sich das Verbot auszuwirken. Und zwar auf die Buchungen nach Mallorca. So sollen laut "Bild" bis jetzt 20 Prozent weniger Urlauber eine Reise zum Ballermann geplant haben. (slo)