Politik

Alkoholverbot im Freien lässt Österreich schäumen

Vor allem eine Passage aus den neuen Corona-Regeln sorgt für Unmut: Nach der Sperrstunde herrscht ab Sonntag 50 Meter rund um Lokale Alkoholverbot.

Rene Findenig
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Das Alkoholverbot im Freien in der Nähe von Lokalen kommt. Kontrollieren soll es die Polizei.
Das Alkoholverbot im Freien in der Nähe von Lokalen kommt. Kontrollieren soll es die Polizei.
picturedesk.com

Die mit Verspätung erschienene Corona-Verordnung lässt die Österreicher schäumen: Darin will die Regierung die Covid-19-Maßnahmen massiv nachschärfen, sie zeigt allerdings auch einige neue Regeln, die so von der Politik nicht präsentiert wurden. So soll Maskenpflicht auch für Bewohner von Seniorenheimen sowie in Fußgängerpassagen gelten, in Kraft treten die Maßnahmen bereits in der Nacht von Samstag auf Sonntag um Mitternacht.

Und: "Nach der Sperrstunde dürfen im Umkreis von 50 Metern um Betriebsstätten der Gastgewerbe keine alkoholischen Getränke konsumiert werden", steht in der neuen Verordnung. Bedeutet: Sperrt ein Lokal zu, ist es verboten, es mit alkoholischen Getränken zu verlassen und vor dem Lokal auszutrinken – oder auch nur nächtens an einem Lokal vorbeizugehen und aus der Bierdose zu nippen. 

De-facto-Alkoholverbot im Freien

Generell dürfen Speisen und Getränke nur noch bei offenen Lokalen "im Sitzen an Verabreichungsplätzen konsumiert werden". Ausgenommen sind Stände im Freien wie Imbissstände, Würstelstände, Kebabstände, Punschstände und Gastronomiestände von Märkten oder Gelegenheitsmärkten, wo auch im Stehen konsumiert werden darf. Im Netz sorgt das Alkoholverbot im Freien nach der Sperrstunde für mächtig Diskussionen.

Die neue Verordnung der Regierung sei "undurchschaubarer Humbug" und die 50-Meter-Alkoholregel komme "in Städten praktisch einem Alkoholverbot gleich", bekunden einige Nutze auf Twitter. Die Sorge: Statt sich auf ein Bier im Freien zu treffen, würde sich alles ins Private verlagern. Außerdem sei das Verbot von Alkohol "überhaupt nicht begründbar", da es dem Virus egal sei, ob man ein Bier trinke oder ein Zuckerl lutsche, wenn man an einem Lokal vorbeigehe, hieß es.

Alkoholverbot auch in der Wohnung?

Eine weitere Sorge ist, dass in Wohnungen und Häusern innerhalb der 50 Meter zu Lokalen – oder in Räumlichkeiten, die sich im gleichen Objekt wie ein Lokal befinden – das Alkoholverbot nun ebenfalls gilt. "Wenn ich direkt über oder gegenüber einem Wirtshaus wohne, werde ich Zwangsabstinenzler oder muss mir eine andere Wohnung suchen oder muss warten, bis der Wirt insolvent ist und zusperrt?", schreibt ein Nutzer auf Twitter.

Zwar hatte die Regierung bereits zuvor betont, dass die Maßnahmen nicht für den privaten Bereich, also für Wohnungen und Wohnhäuser gilt, viele Nutzer beklagen aber, dass die Maßnahme nicht besser ausformuliert worden sei. Doch es gibt nicht nur Stimmen, denen das 50-Meter-Alkoholverbot zu weit geht, im Gegenteil. So schlägt ein Nutzer vor, in Regionen, die Rot auf der Corona-Ampel aufleuchten, ein generelles Alkoholverbot im Freien zu verhängen.

Alle Maßnahmen in der Übersicht

➤ Limit für private Zusammenkünfte – Außerberufliche Treffen werden indoor auf sechs Personen beschränkt. Outdoor sind maximal zwölf Teilnehmer erlaubt. Das gilt etwa bei privaten Geburtstagsfeiern.

➤ Anzeigepflicht – Ab sieben Personen drinnen und 13 Personen draußen müssen fixe Sitzplätze zugewiesen werden. Zudem besteht Anmeldepflicht. Es bleibt weiterhin bei maximal 250 Personen.

➤ Maskenpflicht, keine Gastro – Bei allen Events muss während der gesamten Dauer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Speisen und Getränke sind verboten.

➤ Maximal 1.500 Besucher – Bei behördlich genehmigten Veranstaltungen beträgt das Limit indoor 1.000 Personen, outdoor 1.500.

➤ Weniger Gäste pro Tisch – Statt zehn sind nur mehr sechs Gäste (plus Minderjährige) pro Tisch erlaubt. Nach der Sperrstunde darf vor Lokalen nichts mehr konsumiert werden. Ein Präventionskonzept bei über 50 Sitzplätzen muss her.

➤ Präventionskonzept für Alten- und Pflegeheime – In allen allgemeinen Bereichen gilt Maskenpflicht für Besucher und Personal. Neu- und Wiederaufnahmen sollen getestet werden.

➤ Verbot für Gesichtsschilde – Überall, wo in Österreich eine Maskenpflicht gilt, sollen keine Gesichts- oder Kinnschilde mehr verwendet werden dürfen. Das Verbot soll allerdings noch nicht in Kraft treten, stattdessen ist eine kurze Übergangsfrist geplant.

➤ Bundesländer dürfen verschärfen – Die Regierung empfiehlt je nach Infektionslage weitergehende Einschränkungen, eine frühere Sperrstunde, ein generelles Alkoholverbot und Maskenpflicht auf belebten Plätzen, Fernunterricht an Schulen und Unis, verschärfte Maßnahmen in Heimen, Betretungsverbote für Gastro und Handel sowie Quarantänemaßnahmen für Gemeinden und Bezirke.

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