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Alkolenker sprengt Skala des Messgeräts der Polizei

Das hatten die deutschen Polizisten noch nie erlebt: Ein Alkolenker war offenbar so stark betrunken, dass das Messgerät nicht mehr mitkam.

Roman Palman
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Eine Gruppe Biker wurde zum Alkotest gebeten. (Symbolbild)
Eine Gruppe Biker wurde zum Alkotest gebeten. (Symbolbild)
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Es war Montagabend, als es zwischen Woldegk und Pasenow in Mecklenburg-Vorpommern ordentlich krachte. Ein VW mit polnischem Kennzeichen war von der Fahrbahn gedonnert und gegen einen Strommasten geknallt. Eine Augenzeugin wählte den Notruf, doch beim Eintreffen der Polizei fehlte von den Insassen des Unfallwagens jede Spur.

Erst durch eine Fahndung im Nahbereich konnten der 42-jährige Lenker und seine 28 Jahre alte Beifahrerin aufgestöbert werden. Sie versuchten schwer torkelnd zu Fuß zu entkommen, die junge Frau klammerte sich dabei immer noch an eine Bierflasche. Gegenüber der Exekutive stritten die beiden unverletzt gebliebenen, aber sichtlich berauschten Polen vehement ab, in den Unfall involviert zu sein.

Ein Atemalkoholvortest ergab bei der Beifahrerin einen Wert von 0,00 Promille, der mutmaßliche Lenker hingegen sprengte die Skala des Alkomessgeräts. Der Display zeigte trotz mehrmaligen Tests der Atemluft nur "größer als 5,5 Promille" an. 

Anwendungsfehler?

Dass der Pole aber tatsächlich mehr als 5,5 Promille intus hatte, zweifelt Roland Heinemann, Geschäftsführer der ACE Handels & Entwicklungs GmbH, gegenüber der "Bild" aber an. Der Hersteller von Alkomessgeräten glaubt an einen Anwendungsfehler durch die Beamten: "Wenn unmittelbar vor dem Test Alkohol getrunken wurde, ist der Alkohol noch nicht im Körper verteilt, sondern sammelt sich in der Mundschleimhaut." Das könne solch hohe Werte verursachen. "15 Minuten später hätte das sicher bereits anders ausgesehen."

Zur endgültigen Abklärung wurde auch eine Blutprobenentnahme bei dem 42-Jährigen durchgeführt, das Ergebnis des Labortests steht aber noch aus. Auf den Mann dürfte nun aber eine hohe Strafe warten, denn wie er später beichtete, besitzt er nicht einmal einen Führerschein. Der bei dem Crash entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 2.000 Euro. Er muss sich nun wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.