Österreich

Alkoraser muss nach Horrorcrash nicht in Haft

Heute Redaktion
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Gleich mehrere Schutzengeln sind laut dem Sachverständigen dafür verantwortlich, dass im Dezember des Vorjahres ein Alko-Unfall "nur" mit Schwerverletzten, aber keinen Toten geendet hat. Am Mittwoch erfolgte im Wiener Landesgericht die rechtliche Aufarbeitung: Der 22-jährige Verursacher wurde nicht rechtskräftig zu sechs Monaten Haft auf drei Jahre bedingt verurteilt und muss nicht hinter Gitter.

Gleich mehrere Schutzengeln sind laut dem Sachverständigen dafür verantwortlich, dass im Dezember des Vorjahres geendet hat. Am Mittwoch erfolgte im Wiener Landesgericht die rechtliche Aufarbeitung: Der 22-jährige Verursacher wurde nicht rechtskräftig zu sechs Monaten Haft auf drei Jahre bedingt verurteilt und muss nicht hinter Gitter.

Der junge Mann war mit dem Audi seines Vaters am 3. Dezember 2013 mit mehr als 75 km/h über den äußeren Gürtel gerast, hatte im Bereich der Volksoper zwei rote Ampeln ignoriert und war gegen ein Taxi und anschließend gegen einen Lichtmasten gekracht. Während der Taxler unverletzt blieb, erlitt dessen Passagierin ein Schleudertrauma.

Der Beifahrer und Freund des 22-Jährigen brach sich zwei Rippen, seine Wirbelsäule wurde zweimal angeknackst, beide Nieren und die Milz eingerissen. Noch schlimmer erwischte es den Unglückslenker selbst, der derart schwere Kopfverletzungen davontrug, dass die Ärzte an seinem Überleben zweifelten.

"Wurde Cocktail in Drei-Liter-Glas serviert?"

An den eigentlichen Unfall fehlt dem jungen Mann jede Erinnerung, und auch warum er am äußeren und nicht stattdessen am inneren Gürtel in Richtung seines Heimatbezirks unterwegs war kann er sich nicht erklären. Sicher will er sich lediglich dessen sein, nur einen einzigen Cocktail getrunken zu haben, der die per Bluttest festgestellten 1,3 Promille Alkohol im Blut aber keinesfalls erklären kann.

"Wurde der Strawberry Taqueria in einem Drei-Liter-Glas serviert", wollte die Staatsanwältin wissen - worauf der Angeklagte keine Antwort geben konnte. Auch der Freund des 22-Jährigen hatte mit 1,8 Promille einiges über den Durst getrunken, aber zuvor sein Auto abgestellt. Wann wer wie viel getrunken hatte, konnte dieser bei seiner Aussage ebenfalls nicht sagen, obwohl er sich an den sonstigen Tagesverlauf noch relativ gut erinnern konnte.

"Sie werden eine Menge zu zahlen haben"  

Einzelrichterin Christine Salzborn verhänge ein Strafmaß von sechs Monaten, bedingt auf drei Jahre, sowie eine unbedingte Geldstrafe von 140 Tagsätzen zu je vier Euro: "Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, Sie zwei Monate ins Gefängnis zu setzen", sagte sie zum Angeklagten. Wichtiger für den arbeitslosen Schulabbrecher sei es, einen Job zu finden. "Denn Sie werden eine Menge zu zahlen haben."

Neben den Gerichts- und eventuell Spitalskosten kommen auf den jungen Mann 11.000 Euro zu, die der Versicherung im Regress zugesprochen wurden. 3.000 Euro Schmerzensgeld bekam auch sein Freund zuerkannt. Letztere sind auch der Grund, warum sich die Verteidigung Bedenkzeit erbat, da hier noch rechtliche Probleme mit der Versicherung zu klären sind. Mit der Strafe sei man jedenfalls einverstanden. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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