Österreich

Alkotest bei Telefonat mit Polizist abgelehnt: Strafe

Heute Redaktion
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Der Wortlaut im VwGH-Urteil
Der Wortlaut im VwGH-Urteil
Bild: privat

Für heiße Diskussionen im Netz sorgte der Fall eines Purgstallers (69), der nicht mit dem Auto gefahren war und ein Führerscheinentzugsverfahren bekommen hatte. Doch es geht noch skurriler.

Nach einem Unfall mit Blechschaden rief ein Polizist den mutmaßlichen Unfalllenker mit dem Handy seiner Lebensgefährtin an. Der Polizist stellte sich vor, bezog sich auf den Crash und sagte: „Wo sind Sie? Wir brauchen noch einen Alkotest." Der Lenker entgegnete: „Nein" und legte auf.

Wochen später flatterte von der BH Bludenz (Vorarlberg) ein Führerscheinentzugsverfahren samt Geldstrafe ins Haus. Der Vorarlberger wehrte sich. Er habe an einen Scherz gedacht (Anm.: der Unfall und der Anruf waren am 1. April am Abend).

Hohe Geldstrafe

Der Fall landete beim Verfassungsgerichtshof, dieser bestätigte die Strafe von 1.600 € (Ersatzfreiheitsstrafe 336 Stunden). Begründung: Der bloße Verdacht eines Beamten auf eine Alkoholisierung reiche völlig aus und es sei egal, wie der Polizist den Lenker zum Alkotest auffordert und auch über welches Telefon (also egal ob via Diensthandy oder dem Handy der Freundin).

Der renommierte Badener Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber dazu: „Es klingt zwar unfassbar, aber derzeit reicht sogar ein Anruf der Polizei. Mein Tipp: Wenn ein Alkotest verlangt wird, einfach machen."



Wie berichtet
hatte auch Banker Erich K. (69) aus Purgstall (Scheibbs) einen Alkotest verweigert, bekam ein Entzugsverfahren und 1.600 Euro Geldstrafe, obwohl er nachweislich kein Auto gelenkt hatte.

(Lie)