Auf der anderen Seite des Gesetzes, nämlich auf der Anklagebank in St. Pölten, musste ein Polizist (35) gestern Platz nehmen.
Der Inspektor hatte im Nachtdienst im Vorjahr über die Einsatzleitstelle die Meldung eines Verkehrsunfalles mit Personenschaden bekommen: Ein Mann war mit einem E-Roller gestürzt und musste ins Spital. Doch anstatt ins Klinikum zu fahren und einen Alkotest beim amtsbekannten Alkoholiker zu machen, blieb der Beamte laut Anklage auf der Polizeistation.
Zudem hatte der Beamte im Jahr 2018 im Datensystem des Innenministeriums detaillierte Suchabfragen über sich selbst gemacht. „Es war kurz vor der neuerlichen Versetzung, zwei Akten waren es. Einmal ein Eintrag vom Verfassungsschutz wegen eines FPÖ-Plakates, einmal wegen eines Raufhandels, bei dem ich als Schüler Zeuge gewesen war“, so der umfassend geständigte Angeklagte.
Das Urteil: Acht Monate bedingt wegen Amtsmissbrauch – somit darf er seinen Polizistenjob behalten (Anm.: unter einem Jahr Strafe). Der Richterspruch ist bereits rechtskräftig.