Die neue Verordnung, seit heute in Kraft, hat grobe Auswirkungen auf die Skisaison:
Skilifte können aufsperren. "Geschlossene und abdeckbare Fahrbetriebsmittel" (Gondeln, geschlossene Sessellifte) dürfen aber nur zu 50 Prozent ausgelastet werden. Am Schlepper läuft also alles wie immer.
Skihütten dürfen wie alle Lokale von 6 bis 19 Uhr Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Diese müssen mindestens 50 Meter entfernt von der Hütte konsumiert werden.
Geht es nach der Regierung, gibt es heuer kein Après-Ski. Alkohol darf auf Hütten aber "abgefüllt in handelsüblich verschlossenen Gefäßen" trotzdem verkauft werden. So sind Bierflaschen erlaubt.
Der Ausschank von offenem Alkohol-Punsch ist verboten. Schlupfloch: Die Hütte verkauft alkoholfreien Kinderpunsch und dazu etwa ein kleines Fläschchen Jägermeister. Was das bedeutet, konnte man zuletzt in der Wiener Innenstadt beobachten.
Auch die Vermietung einer Privatunterkunft, ob gewerblich oder nicht, gilt als Beherbergung und ist untersagt.
Selbst entlegene Almhütten dürfen nicht vermietet oder Gästen unentgeltlich überlassen werden.
Stichprobenartige Kontrollen sind geplant. Betrieben drohen bei Verstößen Strafen bis zu 30.000 Euro.