Politik
Alle Skihütten dürfen mit Trick Punsch ausschenken
Ab 24. Dezember dürfen Lifte und Seilbahnen wieder öffnen. Ein Schlupfloch in der Weihnachtsverordnung ermöglicht ein Punsch-Vergnügen auf Skihütten.
Die neue Verordnung, seit heute in Kraft, hat grobe Auswirkungen auf die Skisaison:
Skilifte offen
Skilifte können aufsperren. "Geschlossene und abdeckbare Fahrbetriebsmittel" (Gondeln, geschlossene Sessellifte) dürfen aber nur zu 50 Prozent ausgelastet werden. Am Schlepper läuft also alles wie immer.
Take-away geht
Skihütten dürfen wie alle Lokale von 6 bis 19 Uhr Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Diese müssen mindestens 50 Meter entfernt von der Hütte konsumiert werden.
Alkohol erlaubt
Geht es nach der Regierung, gibt es heuer kein Après-Ski. Alkohol darf auf Hütten aber "abgefüllt in handelsüblich verschlossenen Gefäßen" trotzdem verkauft werden. So sind Bierflaschen erlaubt.
Kreativer Punsch
Der Ausschank von offenem Alkohol-Punsch ist verboten. Schlupfloch: Die Hütte verkauft alkoholfreien Kinderpunsch und dazu etwa ein kleines Fläschchen Jägermeister. Was das bedeutet, konnte man zuletzt in der Wiener Innenstadt beobachten.
Hotels bleiben zu
Auch die Vermietung einer Privatunterkunft, ob gewerblich oder nicht, gilt als Beherbergung und ist untersagt.
Auch Almhütten tabu
Selbst entlegene Almhütten dürfen nicht vermietet oder Gästen unentgeltlich überlassen werden.
Kontrollen
Stichprobenartige Kontrollen sind geplant. Betrieben drohen bei Verstößen Strafen bis zu 30.000 Euro.