Österreich

Mutter diskriminiert: Land zahlte erst nach Mahnung

Das Land OÖ wurde von einer Mutter wegen Diskriminierung bei der Wohnbeihilfe verklagt. Laut Klagsverband wurde nur ein Teil der Summe bezahlt.
Heute Redaktion
13.09.2021, 23:58

"Das Geld ist eingegangen, aber nicht die gesamte Summe. Rund drei Viertel wurden überwiesen", sagt Andrea Ludwig, Leiterin des Bereichs Rechtschutz des Klagsverbands. "Unklar sind die Gründe, warum nicht der gesamte Betrag überwiesen wurde", so Ludwig. Positiv sei aber, dass grundsätzlich Zahlungsbereitschaft bestehe.

Aus der Abteilung Wohnbauförderung des Landes OÖ heißt es hingegen: "Es wurde selbstverständlich der Gesamtbetrag überwiesen." Den späten Eingang der Zahlung argumentiert das Land OÖ damit, dass vor der Überweisung die budgetäre Zuordung und buchhalterisch korrekte Abwicklung abzuklären war. Das dauerte immerhin fünfeinhalb Wochen ab Zustellung des Urteils.

Wie berichtet, klagte eine 25-jährige Alleinerzieherin mit türkischer Staatsbürgerschaft aus dem Bezirk Freistadt das Land OÖ wegen Diskriminierung bei der Wohnbeihilfe und bekam in zweiter Instanz Recht.

Das Landesgericht Linz sprach der Frau einen Schadenersatz von 1.000 Euro und eine Nachzahlung der Wohnbeihilfe in der Höhe von 1.500 Euro zu. Auf die (laut Klagsverband noch unvollständige) Zahlung musste die Frau lange warten. Das Urteil fiel am 24. März, Anfang Mai wurde der Bescheid dann zugestellt. Normalerweise hätte das Geld innerhalb einer 14-Tage-Frist überwiesen werden müssen. "Sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist wurde eine Mahnung an den Rechtsanwalt des Landes OÖ geschickt", sagt Ludwig.

Keine Entschärfung des Wohnungsförderungsgesetzes

Auf Nachfrage im Büro des zuständigen Landesrates, Manfred Haimbuchner (FPÖ), gab es keine konkreten Antworten zum Urteil gegen das Land OÖ, nur soviel: "Eine Entschärfung im Wohnbauförderungsgesetz wird es mit Sicherheit nicht geben."

Der Hintergrund:

Der Antrag auf Wohnbeihilfe der Alleinerzieherin wurde vom Land OÖ abgewiesen, weil sie 36 Monate Erwerbszeiten im Zeitraum der letzten fünf Jahre nicht nachweisen konnte. Ihre Erwerbszeiten waren durch Karenz unterbrochen. Nachdem dieser Nachweis aber von Österreichern oder EU-Bürgern NICHT verlangt wird, klagte die Frau nach dem Antidiskriminierungsgesetz das Land (mit Unterstützung des Klagsverbandes).

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(rs)

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